Betriebliche Direktversicherung, Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Direktversicherung
Die betriebliche Direktversicherung ist eine Kapital-Lebensversicherung oder Fondsgebundene Lebensversicherung, die der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer abschließt. Der Arbeitgeber ist also der Beitragszahler, die versicherte Person ist der Arbeitnehmer.

Bezugsberechtigte für die Versorgungsleistungen sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Der Bezugsberechtigte hat einen direkten Anspruch gegenüber dem Versichererungsunternehmen.

betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Direktversicherung ist einer von fünf Durchführungswegen der Betrieblichen Altersvorsorge. Maßgeblich für die betriebliche Direktversicherung sind somit die Regelungen des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung ( § 1 Abs. 2 BetrAVG und § 40b EStG. ) Spezielle Vereinbarungen in Tarifverträgen können das BetrAVG einschränken oder erweitern.

Mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) gilt seit Januar 2005 auch bei der Direktversicherung das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Vorher zahlte der Arbeitnehmer für in Direktversicherungsbeiträge umgewandelte Sonderzahlungen nur eine 20prozentige Pauschalsteuer (plus Solidaritätszuschlag). Die Leistungen im Alter wurden danach steuerbegünstigt ausgezahlt und so waren in der Regel die Kapitalzahlungen im Alter einkommensteuerfrei. Bei Zusagen, die ab 2005 gewährt werden, gilt das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG): Die Beiträge für die betriebliche Direktversicherung sind steuerfrei, die Leistungen sind bei Erhalt zu versteuern.

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